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   LSG Hessen, 12.06.2007 - L 1 KR 58/05   

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https://dejure.org/2007,14070
LSG Hessen, 12.06.2007 - L 1 KR 58/05 (https://dejure.org/2007,14070)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12.06.2007 - L 1 KR 58/05 (https://dejure.org/2007,14070)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - L 1 KR 58/05 (https://dejure.org/2007,14070)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Justiz Hessen

    § 45 Abs 1 SGB 1, § 69 S 3 SGB 5, § 133 Abs 1 S 1 SGB 5, § 196 Abs 1 Nr 1 BGB, § 196 Abs 1 Nr 7 BGB
    Krankenversicherung - Rettungsdienst - Anspruch auf Benutzungsentgelt verjährt nach vier Jahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vergütung für den Einsatz eines Rettungswagens; Streit über die Verjährung des Anspruchs; Anwendbarkeit der Verjährungsfristen nach dem BGB; Vorrangigkeit landesrechtlicher Regelungen über den Abschluss von Rettungsdienstverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verjährung von Ansprüchen aus einer Rettungsdienstvereinbarung zischen Krankenkasse und Leistungserbringer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R

    Verpflichtung des Krankenhauses zur Herausgabe medizinischer Unterlagen an den

    Auszug aus LSG Hessen, 12.06.2007 - L 1 KR 58/05
    Eine Heranziehung der kürzeren Verjährungsfristen der BGB-Vorschriften auf Vergütungsansprüche der Krankenhäuser gegenüber den Krankenkassen und deren öffentlich-rechtliche Beziehung würde indes mit den Rechten und Pflichten der Beteiligten nach dem Sozialgesetzbuch kollidieren und komme von daher nicht in Betracht (BSG, Urteil vom 12. Mai 2005 - B 3 KR 32/04 R - Juris; BSG, Urteil vom 28. Februar 2007 - B 3 KR 12/06 R - Juris).
  • BSG, 10.07.1996 - 3 RK 29/95

    Rechtsnatur der Rahmenverträge nach § 125 SGB V, Feststellungsklage

    Auszug aus LSG Hessen, 12.06.2007 - L 1 KR 58/05
    Vor Inkrafttreten der Neuregelung des § 69 SGB V durch das GKV Gesundheitsreformgesetz 2000 vom 22. Dezember 1999 (BGBl. I, S. 2626), durch das der Gesetzgeber zum 1. Januar 2000 die Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern grundsätzlich dem öffentlichen Recht zugeordnet hat, hatte das Bundessozialgericht die kürzeren Verjährungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuches nur für Vergütungsforderungen von Leistungserbringern gegen Krankenkassen auf Grund zivilrechtlicher Vertragsbeziehungen für anwendbar erklärt (vgl. BSG, Urteil vom 10. Juli 1996 - 3 RK 29/95 - Juris - für Heilmittelerbringer).
  • BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 6/99 R

    Krankenhausbehandlung - Vergütungsanspruch - Krankenhaus - Krankenkasse -

    Auszug aus LSG Hessen, 12.06.2007 - L 1 KR 58/05
    Verschiedene Zahlungsansprüche, die ihre Grundlage in öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen hatten, hatte das Bundessozialgericht der vierjährigen Verjährungsfrist unterstellt, u.a. kassenärztliche Honoraransprüche (BSGE 76, 117) sowie Vergütungsansprüche der Krankenhausträger gegen die Krankenkassen für die Krankenhausbehandlung von Kassenpatienten (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 1999 - B 3 KR 6/99 R - Juris).
  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R

    Krankenversicherung - Leistungen - Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus LSG Hessen, 12.06.2007 - L 1 KR 58/05
    Die Klage ist als echte Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG zulässig; denn es geht um einen so genannten Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, indem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001-B 3 KR 11/01 R- Juris).
  • BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 32/04 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Auszug aus LSG Hessen, 12.06.2007 - L 1 KR 58/05
    Eine Heranziehung der kürzeren Verjährungsfristen der BGB-Vorschriften auf Vergütungsansprüche der Krankenhäuser gegenüber den Krankenkassen und deren öffentlich-rechtliche Beziehung würde indes mit den Rechten und Pflichten der Beteiligten nach dem Sozialgesetzbuch kollidieren und komme von daher nicht in Betracht (BSG, Urteil vom 12. Mai 2005 - B 3 KR 32/04 R - Juris; BSG, Urteil vom 28. Februar 2007 - B 3 KR 12/06 R - Juris).
  • LSG Hessen, 26.05.2003 - L 1 KR 1527/99

    Zahlungspflicht der Krankenkasse für die stationäre Weiterbehandlung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 12.06.2007 - L 1 KR 58/05
    Es ist auch weder ersichtlich noch von den Beteiligten vorgetragen, dass sie vertraglich (vgl. dazu HLSG, Urteil vom 26. März 2003 - L 1 KR 1527/99 - Juris) einen Anspruch auf Verzinsung für den Fall des Verzuges vereinbart haben.
  • BSG, 11.03.1987 - 8 RK 43/85

    Krankenhausträger - Kostenübernahmeanspruch - Verzugs-oder Prozesszinsen -

    Auszug aus LSG Hessen, 12.06.2007 - L 1 KR 58/05
    Ein Rückgriff auf die Vorschriften der §§ 286, 288, 291 BGB ist insoweit nicht möglich (BSG, Urteil vom 11. März 1987 - 8 RK 43/85 - Juris).
  • BSG, 10.05.1995 - 6 RKa 17/94

    Verjährungsfristen bei kassenärztlichen Honoraransprüchen

    Auszug aus LSG Hessen, 12.06.2007 - L 1 KR 58/05
    Verschiedene Zahlungsansprüche, die ihre Grundlage in öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen hatten, hatte das Bundessozialgericht der vierjährigen Verjährungsfrist unterstellt, u.a. kassenärztliche Honoraransprüche (BSGE 76, 117) sowie Vergütungsansprüche der Krankenhausträger gegen die Krankenkassen für die Krankenhausbehandlung von Kassenpatienten (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 1999 - B 3 KR 6/99 R - Juris).
  • BSG, 08.07.2002 - B 3 P 3/02 R

    Widerlegung des Zustellungszeitpunktes, Ausschluß der Erstattung anwaltlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 12.06.2007 - L 1 KR 58/05
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 4 in der Fassung durch das 6. SGG-Änderungsgesetz vom 17. August 2001 mit Wirkung vom 2. Januar 2002 in Kraft getreten, da die Berufung nach Inkrafttreten des 6. SGG-Änderungsgesetzes eingelegt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 8. Juli 2002 - B 3 P 3/02 R - Juris).
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